„Das Landesblindengeldgesetz bezieht jetzt auch Kinder unter einem Jahr als Leistungsberechtigte mit ein. Es besteht seit 30 Jahren fast unverändert. Durch die Neufassung des Gesetzes wird es für die Empfänger noch transparenter gestaltet und für die Verwaltung einfacher im Vollzug“, sagte der behindertenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Utter, im Rahmen der zweiten Lesung zum Landesblindengeldgesetz.
Das Landesblindengeldgesetz sei eine sehr gute Einrichtung, da es Blinden und erheblich sehbehinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtere. Das Landesblindengeld werde unabhängig vom Einkommen und Vermögen an Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gezahlt. Das derzeitige Gesetz, das seit über 30 Jahren besteht, sei an den Wohnsitz gebunden. Dies sei nicht EU-konform und müsse daher angepasst werden. Der neue Gesetzentwurf diene daher dem Gebot der Freizügigkeit in der EU. „Es ist eine Anpassung an das EU-Recht notwendig. Künftig können auch Menschen mit Sehbehinderungen, die in Hessen einer Beschäftigung nachgehen oder für ein deutsches Unternehmen im Ausland tätig sind, von dem Geld profitieren“, so Utter. Außerdem betonte der CDU-Politiker, dass es keine Änderungen bei der Höhe des Landesblindengeldes gebe.