Der Kreisausschuss ist das leitende Organ der Kreisverwaltung. Er besteht aus dem hauptamtlichen Landrat als Vorsitzenden, zwei hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und zehn weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.
Seine Mitglieder bereiten die Beschlüsse des Kreistages vor, besorgen die im Kreistag erfolgten Beschlüsse und führen Gesetze und Verordnungen der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) aus.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind nicht-öffentlich.
Ehrenamtlich
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Rosa Maria Bey
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Karl Peter Schäfer
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Oswin Veith
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